
Kostenübernahme
G E S E T Z L I C H E K R A N K E N V E R S I C H E R U N G
Da ich eine Privatpraxis führe, arbeite ich mit gesetzlich Versicherten nur im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens:
Es können sich in Berlin oftmals lange Wartezeiten ergeben, um einen Therapieplatz bei einer Psychotherapeut*in zu erhalten. Nach § 13 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches (SGB V) sowie gemäß dem Vergleich vor dem Bundessozialgericht (BSG) vom 21.05.1997 (Az. 5 RKa 15/97) haben Sie aber grundsätzlich Anspruch auf psychotherapeutische Versorgung innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und in zumutbarer örtlicher Entfernung. Kann Ihnen ihre Krankenkasse innerhalb eines zumutbaren Zeitrahmens keinen Therapieplatz bei einem Vertragsbehandler anbieten (ein Verweis der Krankenkassen auf Therapeutenlisten, Suchportale etc. reicht hierbei nicht aus!), so ist sie gehalten die Kosten einer Behandlung in einer Privatpraxis zu übernehmen.
Das Kostenerstattungsverfahren ermöglicht so im Zuge der Unterversorgung eine zeitnahe psychotherapeutische Behandlung, die gerade bei Kindern und Jugendlichen von großer Bedeutung ist, da diese sich in sensiblen Entwicklungsphasen befinden.
Den offiziellen Ratgeber der Bundespsychotherapeutenkammer zum Vorgehen im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens finden Sie hier.
P R I V A T E K R A N K E N V E R S I C H E R U N G
Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes werden von den privaten Krankenversicherungen in der Regel vollständig übernommen. Je nach Versicherung oder Ihrem individuell abgeschlossenen Tarif können jedoch die Anzahl der Therapiesitzungen, die erstattet werden, variieren. In einem Telefongespräch mit Ihrer Krankenkasse erfahren Sie, ob Ihr Tarif die Kostenerstattung für eine Psychotherapie vorsieht, wie viele Sitzungen erstattet werden und welche Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Psychotherapie für Ihr Kind beachtet werden müssen. Einige private Krankenkassen sehen einen schriftlichen Antrag des Therapeuten für die Leistungszusage vor, anderen genügt die Inrechnungstellung der Leistungen durch den Therapeuten.
Die Abrechnung einer Einzelsitzung Verhaltenstherapie erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ).
B E I H I L F E B E R E C H T I G T E
Die Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaften und Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen ist in aller Regel problemlos, nachdem die Psychotherapeut*in einen ausführlichen Antrag auf Leistungszusage gestellt hat. Vorab können Sie sich direkt bei Ihrer Beihilfestelle über die geltenden Formalitäten erkundigen. Die Kosten berechnen sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) und werden durch Rechnungsstellung einmal im Monat an Sie versandt. Sie reichen dann die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein und die Kosten werden erstattet.
S E L B S T Z A H L E R
Es besteht auch die Möglichkeit, die Psychotherapie aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Dafür wird ein individueller Behandlungsvertrag geschlossen werden. Der Vorteil für Sie liegt darin, dass Sie ohne weitere Wartezeiten die Therapie beginnen können und die von Ihnen bei mir in Anspruch genommenen Leistungen nicht in Ihren Krankenkassen-Unterlagen dokumentiert werden. Es werden keine Diagnosen oder Behandlungsstammdaten an die Krankenkasse übermittelt.
Selbstzahlern kann ich eine Behandlung im Heilverfahren Verhaltenstherapie anbieten. Die Kosten berechnen sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) und betragen 131€ pro Sitzung (50 Min.).
B E R A T U N G
Die Kosten für Beratung werden generell nicht von den Krankenkassen übernommen und werden deshalb ausschließlich privat abgerechnet. Sie betragen für eine Sitzung à 50 min 80€ inklusive MwSt. In begründeten Fällen (Studierende, Alleinerziehende, Erwerbslose) kann jedoch ein ermäßigtes Honorar vereinbart werden.